Geltungsbereich
Eine Prüfung betrifft ausdrücklich zugelassene Organisationen und abgrenzbare Organisationsbereiche. Eine Organisationsprüfung ist keine Personenzertifizierung und keine behauptete ISO-Zertifizierung.
Zwölf Prüfbereiche
| Kennung | Prüfbereich | Nachweise |
|---|---|---|
| O1 | Verantwortlichkeit und rechtliche Identität | Zuständigkeitsplan, reale Rechtsträger- und Standortzuordnung, dokumentierte Verantwortungsübernahme |
| O2 | Rollen und wirtschaftliche Interessen | Vergütungsstrukturen, Vermittlungsbeziehungen, Umgang mit Befangenheit und Offenlegung |
| O3 | Information und Kommunikation | Verständliche Leistungs-, Risiko-, Kosten- und Zuständigkeitsinformationen, Freigabeprozesse für Werbung |
| O4 | Entscheidungsprozess | Dokumentierte Wege für Beratung, Fragen, begründete Nichtbehandlung und Weiterleitung |
| O5 | Übergaben und Dokumentation | Schnittstellen, Einwilligungs- und Übergabeprozesse, Vollständigkeitskontrollen |
| O6 | Nachsorge und Eskalation | Erreichbarkeit, Vertretung, Eskalationswege und Zuständigkeit bei Problemen |
| O7 | Qualifikations- und Kompetenzmanagement | Prüfung tatsächlicher Berechtigungen und Zuordnung von Aufgaben |
| O8 | Datenschutz und Vertraulichkeit | Datenflussübersicht, Zugriffskontrollen, sichere Kommunikation und Datenminimierung |
| O9 | Beschwerden und Sicherheitslernen | Schutz vor Benachteiligung, nachvollziehbare Bearbeitung und Verbesserung |
| O10 | Interne Überprüfung | Wirksamkeitskontrolle, Abweichungsmanagement und umgesetzte Änderungen |
| O11 | Externe Partner und Kontinuität | Verantwortungsgrenzen bei Plattformen, Reisepartnern, Dienstleistern und länderübergreifenden Abläufen |
| O12 | Transparente Bewertung von Ergebnissen | Nachvollziehbare Definitionen, keine irreführenden Erfolgsquoten und Umgang mit Unsicherheit |
Kriterien und Entscheidung
Pro Kriterium werden Zweck, verbindliche Anforderung, Anwendbarkeit, zulässige Nachweise, Stichprobenlogik, Prüfanweisung, Feststellung, Schweregrad und Fristen festgelegt. Kritische Mängel können nicht durch andere positive Werte ausgeglichen werden. Nichtanwendbarkeit erfordert Begründung und unabhängige Freigabe.