Geltungsbereich

Eine Prüfung betrifft ausdrücklich zugelassene Organisationen und abgrenzbare Organisationsbereiche. Eine Organisationsprüfung ist keine Personenzertifizierung und keine behauptete ISO-Zertifizierung.

Zwölf Prüfbereiche

KennungPrüfbereichNachweise
O1Verantwortlichkeit und rechtliche IdentitätZuständigkeitsplan, reale Rechtsträger- und Standortzuordnung, dokumentierte Verantwortungsübernahme
O2Rollen und wirtschaftliche InteressenVergütungsstrukturen, Vermittlungsbeziehungen, Umgang mit Befangenheit und Offenlegung
O3Information und KommunikationVerständliche Leistungs-, Risiko-, Kosten- und Zuständigkeitsinformationen, Freigabeprozesse für Werbung
O4EntscheidungsprozessDokumentierte Wege für Beratung, Fragen, begründete Nichtbehandlung und Weiterleitung
O5Übergaben und DokumentationSchnittstellen, Einwilligungs- und Übergabeprozesse, Vollständigkeitskontrollen
O6Nachsorge und EskalationErreichbarkeit, Vertretung, Eskalationswege und Zuständigkeit bei Problemen
O7Qualifikations- und KompetenzmanagementPrüfung tatsächlicher Berechtigungen und Zuordnung von Aufgaben
O8Datenschutz und VertraulichkeitDatenflussübersicht, Zugriffskontrollen, sichere Kommunikation und Datenminimierung
O9Beschwerden und SicherheitslernenSchutz vor Benachteiligung, nachvollziehbare Bearbeitung und Verbesserung
O10Interne ÜberprüfungWirksamkeitskontrolle, Abweichungsmanagement und umgesetzte Änderungen
O11Externe Partner und KontinuitätVerantwortungsgrenzen bei Plattformen, Reisepartnern, Dienstleistern und länderübergreifenden Abläufen
O12Transparente Bewertung von ErgebnissenNachvollziehbare Definitionen, keine irreführenden Erfolgsquoten und Umgang mit Unsicherheit

Kriterien und Entscheidung

Pro Kriterium werden Zweck, verbindliche Anforderung, Anwendbarkeit, zulässige Nachweise, Stichprobenlogik, Prüfanweisung, Feststellung, Schweregrad und Fristen festgelegt. Kritische Mängel können nicht durch andere positive Werte ausgeglichen werden. Nichtanwendbarkeit erfordert Begründung und unabhängige Freigabe.