Verfahrensablauf

  • Unverbindliche Erstinformation mit Umfang, Grenzen und Gebührengrundlage.
  • Antrag des tatsächlichen Rechtsträgers mit bevollmächtigter Kontaktperson und gewünschten Standorten/Prozessen.
  • Identitäts- und Vertretungsprüfung. Identität und organisatorische Sicherheit bilden getrennte Prüfgegenstände.
  • Prüfung von Befangenheiten und Zulässigkeit im Programm.
  • Schriftliches, versioniertes Angebot und Prüfvertrag mit Gebühren, Umfang, Nachweisen und Rechten.
  • Formale Annahme des Auftrags. Keine Zahlung erzeugt ein Zertifikat.
  • Zuweisung fachlich geeigneter und unbefangener Auditoren.
  • Planung der Dokumentenprüfung, Interviews, Stichproben und gegebenenfalls Vor-Ort-Prüfung.
  • Sichere Bereitstellung zulässiger Nachweise, grundsätzlich ohne unnötige Patientendaten.
  • Audit und dokumentierte Feststellungen je Anforderung.
  • Stellungnahme der geprüften Organisation und erforderliche Korrekturen.
  • Überprüfung der Korrekturen mit Belegen und gegebenenfalls Nachaudit.
  • Eigenständige fachliche Prüfung des vollständigen Verfahrens.
  • Begründete Zertifizierungsentscheidung durch nicht am Audit und nicht an der Beratung beteiligte Entscheidungsträger.
  • Ausstellung und Registerveröffentlichung ausschließlich nach positiver, gültiger Entscheidung und vollständigem Datensatz.
  • Nutzung des Zertifikats ausschließlich im erteilten Umfang.
  • Überwachung, Änderungsmeldungen und Beschwerden während der Geltung.
  • Erneuerung, Einschränkung, Suspendierung, Entzug oder Ablauf nach Programmregeln.

Abweichungen

Jede anwendbare verbindliche Anforderung muss erfüllt sein. Offene wesentliche oder kritische Abweichungen verhindern zwingend eine positive Erteilung. Automatische Prozentwerte ersetzen kein fachliches Urteil.

Geltung und Überwachung

Geltungsdauer und Überwachung richten sich nach der jeweiligen verbindlichen Programmfassung. Änderungen des zertifizierten Bereichs und sicherheitsrelevante Hinweise erfordern eine dokumentierte Prüfung.

Beratung und Prüfung

Wer konkrete individuelle Umsetzungsberatung erbracht hat, darf nicht allein die eigene Arbeit prüfen oder die Zertifizierungsentscheidung treffen.